Wenn man die Begriffe genau betrachtet, gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike. Pedelec ist die Abkürzung für Pedal Elektrik Cycle. Das heißt, der Elektromotor unterstützt den Radfahrer erst, wenn dieser in die Pedale tritt.
Im Gegensatz dazu kann man die Motorleistung bei einem E – Bike mit einem Gasgriff steuern und damit auch ganz ohne Pedalunterstützung fahren. Die E-Bikes sind also schon mit einem Gasgriff oder Daumengas ausgerüstet. Umgangssprachlich werden diese Fahrräder mit Elektromotor allerdings meistens allgemein als E – Bikes bezeichnet.
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E-Bike mit Gasgriff umrüsten – Legal oder nicht?
Bei den Pedelecs Fahrrädern unterstützt ein Elektromotor die Muskelkraft. Der Elektromotor darf nur maximal 250 Watt leisten. Die Geschwindigkeit muß auf 25 km/h gedrosselt sein. Zum Anfahren darf man mit dem Elektromotor auf maximal 6 km/h beschleunigen, ohne in die Pedale zu treten.
Ein Gasgriff als Anfahrhilfe ist also erlaubt. Die Motorleistung darf nur bei gleichzeitiger Pedalbetätigung erfolgen. Für Pedelecs gibt es keine Kennzeichenpflicht, keine Führerscheinpflicht und keine Helmpflicht. Sie unterliegen keiner Altersbeschränkung. Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend.
E-Bikes dürfen mit einem Gasgriff auf maximal 25 km/h beschleunigt werden. Es besteht für das E-Bike eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Für den Fahrer, der mindestens 15 Jahre alt sein muß, ist eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. Außerdem muß er einen Helm tragen.
Die verschiedenen Arten
Bei den S-Pedelecs darf die maximale Leistung des Elektromotors 4000 Watt betragen. Damit wird die Muskelkraft des Fahrers um höchstens 400 Prozent gesteigert. Doch auch bei einem S-Pedelec gibt es eine Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h ohne Pedalbetätigung. Mit Unterstützung des Motors und Pedalbetätigung darf die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h betragen. Ohne Motorleistung gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ein S-Pedelec gehört zu den Kraftfahrzeugen. Das hat natürlich auch rechtliche Konsequenzen. Für ein S-Pedelec braucht man eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Außerdem ist der Führerschein der Klasse AM zum Führen eines S-Pedelec erforderlich. Analog dazu muss man mindestens 16 Jahre alt sein und einen Helm tragen. Kinderanhänger sind für ein S-Pedelec nicht gestattet.
Auch die E-Bike gilt als Kraftfahrzeug. Die Motorleistung darf nur bis zu 500 Watt betragen. Die Motorleistung darf über einen Gasgriff bis 20 km/h ohne Pedalleistung betragen. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofaprüfbescheinigung besitzen. Entsprechend muß dieses E-Bike mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein. Eine Helmpflicht besteht nicht.
Der Motor für E-Bikes bis zu 45km/h darf maximal 4000 Watt leisten. Ohne Pedalleistung beträgt die maximale Geschwindigkeit 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Man braucht einen Führerschein der Klasse AM und es besteht die Pflicht einen Helm zu tragen. Natürlich braucht man für dieses auch ein Versicherungskennzeichen. Es dürfen damit weder inner- noch außerorts die Radwege benutzt werden.
E-Bike mit Gasgriff – Gibt es solche Modelle in Deutschland zu kaufen?
Selbstverständlich ist das Angebot der Fahrradhändler, auch in Deutschland, riesengroß. Allerdings muß man sich im Zeitalter des Internets und des E-Commerce nicht unbedingt auf Deutschland konzentrieren. Auf den üblichen Plattformen wie Ebay oder Amazon gibt es genügend Angebote, die man sich von zu Hause aus in aller Ruhe anschauen kann.
Gasgriff nachrüsten – Anleitung und Tipps
Ein Gasgriff am Lenker ist sehr praktisch, weil man damit ohne Pedalantrieb, zum Beispiel an einer Steigung, bequem anfahren kann. Es gibt im Internet über Plattformen wie Amazon oder Ebay diverse Angebote für Umbausätze. Auch die Anleitung zum Nachrüsten kann man sich bequem auf YouTube anschauen und der Anleitung folgen.
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Gasgriff bis 45 km/h
Wer ein E-Bike mit einer maximalen motorgesteuerten Geschwindigkeit von 45 km/h fährt, die man über Gasgriff steuern kann, sollte unbedingt auf die gesetzlichen Vorschriften achten. Denn dafür gibt es nicht nur das Mindestalter von 16 Jahren, sondern auch eine Führerscheinpflicht. Außerdem darf man mit diesem Gefährt keine Radwege benutzen. Für dieses E-Bike muß eine Versicherung bestehen. Ein gültiges Versicherungskennzeichen muss sichtbar angebracht sein. Des weiteren gibt es für das E-Bike eine Helmpflicht.